Sicherheit beim Skaten
Welches Kind saust nicht gern mit seinen Inline-Skates oder mit dem Skateboard über den Asphalt? Aber Vorsicht: Skater erreichen leicht eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Das ist die Geschwindigkeit eines Radfahrers oder die fünffache Geschwindigkeit eines Fußgängers. Durch die hohe Geschwindigkeiten und das nicht ganz einfache Bremstechnik kommt es zu Unfällen einerseits durch Selbstunfälle, wenn die Kinder irgendwo dagegen fahren oder hinfallen. Andererseits gibt es auch viele Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern – schwere Unfälle passieren meist auf der Fahrbahn. Genau wie beim Radfahren ist auch beim Skaten der Kopf besonders gefährdet.
Verletzungsrisiko minimieren
Skater erreichen bereits mit wenig Kraftaufwand ein enormes Tempo. Ist ein Kind zum Beispiel mit 20 km/h auf seinen Inline-Skates unterwegs und fährt gegen einen Laternenpfahl, so ist dieser Aufprall 20 mal schlimmer als wenn ein Fußgänger gegen den Laternenpfahl läuft . Schützen Sie Ihr Kind vor Unfällen durch richtige Schutzausrüstungen (Protektoren für Handgelenke, Ellbogen und Knie und Helm) in der passenden Größe und durch ausreichendes Üben!
Übung verhindert folgenschwere Stürze
Inline-Fahren und Skaten sollte geübt werden, denn es ist nicht so einfach, die Balance zu halten. Daher muss ihr Kind das Vorwärtsfahren, die Kurvenfahrt, das Ausweichen und vor allem das Bremsen und das richtige Fallen üben. Wer nicht übt, riskiert schmerzhafte Stürze und folgenschwere Unfälle. Zum Üben eignen sich am besten Plätze, Schulhöfe oder Veranstaltungsplätze, da sie vom öffentlichen Verkehrsraum meist getrennt sind und daher wenig oder kein Verkehr zu erwarten ist. Auch Spielstraßen oder leere Parkplätze können sich anbieten. Dabei sollten Sie immer darauf achten, dass ihr Kind ohne Gefahr vor Gefälle, Querrillen, Längsrillen, Schotter, Gulli-Deckel und ähnlichem üben kann.
Verkehrsrechtlich gelten Inline-Skater als Fußgänger
Wenn Ihr Kind sicher fährt, kann es mit seinen Inline-Skates weitere Räume erkunden. Dabei muss jedoch einiges beachtet werden: Inline-Skater zählen nach der Straßenverkehrordnung (§ 24) zu den Fußgängern. Man darf also Skaten, wo Fußgänger laufen dürfen: Auf Gehwegen und Fußwegen mit angepasster Geschwindigkeit (Schritttempo von 4 bis 7 km/ h) fahren. Auch in verkehrsberuhigten Bereiche/Spielstraßen, Fußgängerzonen darf geskatet werden, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Auch wer schon schneller fahren kann darf nicht auf Radwegen oder Radstreifen oder sogar der Fahrbahn fahren. Machen Sie Ihr Kind auf die Gefahren an Grundstücksausfahrten aufmerksam, denn mit Skates ist man sehr schnell und kann leichter von Autofahrern übersehen werden. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass bei haltenden Fahrzeugen unerwartet die Tür geöffnet werden kann oder Fußgänger plötzlich stehen bleiben oder die Richtung ändern können.